Stand 17.06.2008

 

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Leserbrief

an

"Der Christliche Sonntag"

 vom 20.04.1966

 

 

Die anglikanischen Weihen

Die Feststellung der Ungültigkeit anglikanischer Bischofsweihen durch Leo XIII. war ein schwerer Rückschlag für die Wiedervereinigung der Kirche von England mit Rom. Einige orthodoxe Kirchen haben auf der Synode von Moskau 1948 ebenfalls ein negatives Urteil über die anglikanische apostolische Sukzession abgegeben. Dagegen haben die Patriarchate von Konstantinopel, Jerusalem, Alexandrien sowie die Kirchen von Griechenland und Zypern die Weihen als gültig anerkannt. Ebenfalls halten die Altkatholiken die anglikanischen Weihen für gültig. Seit der Union der altkatholischen mit der anglikanischen Kirche im Jahre 1931 wirken aber bei den anglikanischen Bischofsweihen auch immer altkatholische Bischöfe mit. Immerhin 200 der 523 anglikanischen Bischöfe stehen so auch in altkatholischer Sukzession, deren Gültigkeit von Rom nie bestritten worden ist. Mit der Zeit werden alle anglikanischen Bischöfe ihre Sukzession auch auf die altkatholische Kirche von Utrecht zurückführen können.

B. W. Noll