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Stand 17.06.2008
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Leserbrief an
"Der
Christliche Sonntag" vom
20.04.1966 Die anglikanischen Weihen Die
Feststellung der Ungültigkeit anglikanischer Bischofsweihen durch Leo XIII. war
ein schwerer Rückschlag für die Wiedervereinigung der Kirche von England mit
Rom. Einige orthodoxe Kirchen haben auf der Synode von Moskau 1948 ebenfalls ein
negatives Urteil über die anglikanische apostolische Sukzession abgegeben.
Dagegen haben die Patriarchate von Konstantinopel, Jerusalem, Alexandrien sowie
die Kirchen von Griechenland und Zypern die Weihen als gültig anerkannt.
Ebenfalls halten die Altkatholiken die anglikanischen Weihen für gültig. Seit
der Union der altkatholischen mit der anglikanischen Kirche im Jahre 1931 wirken
aber bei den anglikanischen Bischofsweihen auch immer altkatholische Bischöfe
mit. Immerhin 200 der 523 anglikanischen Bischöfe stehen so auch in
altkatholischer Sukzession, deren Gültigkeit von Rom nie bestritten worden ist.
Mit der Zeit werden alle anglikanischen Bischöfe ihre Sukzession auch auf die
altkatholische Kirche von Utrecht zurückführen können. B.
W. Noll |